Auch als Betreiber von Internetplattformen, wie zum Beispiel Foren, Blogs, Communities, Marktplätzen, Vergleichsportalen oder Online-Datenbanken bzw. Statistikportalen sind Sie großen Haftungsrisiken ausgesetzt. Maßgeschneiderte Lösungen waren bislang Fehlanzeige im deutschen Versicherungsmarkt.

Bei uns erhalten Sie als Betreiber von o.g. Plattformen oder Diensten einen passgenauen und umfangreichen Schutz vor Vermögensschäden, Cyberschäden, Hackerschäden, Schäden wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen und vielem mehr.

Wer kann sich versichern?

Versichern können sich Betreiber von:

  • Websites, Affiliate Portalen
  • Mobile- und Web- Applikationen (Apps)
  • Fachportalen, Foren, Blogs, News Portalen
  • Online Communities, Social Media Plattformen
  • Virtuellen Marktplätzen (keine Online-Shops)
  • Vergleichsportalen
  • Anbieter von Online Datenbanken und Statistiken
  • Downloaddiensten

Darüber hinaus besteht auch für die folgenden Tätigkeiten als IT-Dienstleister Schutz:

  • Software-Programmierung, -Implementierung, -Pflege, -Modifizierung, -Handel, -Reparatur für Internetplattformen
  • IT-Beratung, -Schulung, -Analyse
  • Internet-, Intranet- und Online-Dienstleistungen: z. B. Domain-Service, Webdesign, SEO, SEM

Wie schützt die Haftpflichtversicherung für Internetplattformen?

Die Versicherung springt bei Schäden ein, die der Inhaber oder ein Mitarbeiter des Unternehmens Dritten zufügt. Das schließt die gesetzliche und die vertragliche Haftung mit ein.

Eine Haftpflichtversicherung hat grundsätzlich drei Aufgaben:

  • Sie prüft die Haftungsfrage, also ob Ihr Unternehmen überhaupt haften muss.
  • Sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab. Im Zweifel auch vor Gericht und durch alle Instanzen.
  • Sie zahlt Entschädigungen für berechtigte Ansprüche (Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn).

Grundsätzlich stellt die Versicherung Sie als Unternehmen von den Forderungen und Ansprüchen frei. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und im Schadensfall die ganze Arbeit den Profis des Versicherers überlassen.

Highlights:

  • Schutz bei Schadensersatzansprüchen durch Dritte
  • Schutz bei Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen und der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Verletzung von Marken-, Domain-, Lizenz und Urheberrechten mitversichert
  • Verstöße gegen Wettbewerbs-, Kartellrecht und unlautere Werbung versichert
  • Kostenschutz bei Reputationsschäden
  • Domainschutzversicherung
  • Hackerangriffe mitversichert
  • Ausfall der Plattform nach Hackerangriffen mitversichert
  • Schutz bei Cyber-Erpressung und Lösegeldforderungen

Welche Besonderheiten gelten bei unserem Konzept?

Der Leistungsumfang unseres Angebotes geht weit über die herkömmliche Deckung von Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungen hinaus.

Es leistet auch bei:

Daten und Cyberschäden

Wer Kunden- oder Nutzerdaten speichert, lebt immer mit dem Risiko, Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzgesetze zu verletzen. Sei es durch eigene Fahrlässigkeit (oder die eines Mitarbeiters) oder durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder andere Angriffe von außen.

Unser Angebot schützt Sie bei Ansprüchen Dritter wegen Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenem Gewinn. Versicherungsschutz besteht auch für eventuelle Vertragsstrafen aufgrund Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen oder Datenschutzvereinbarungen.

Verletzung gewerblicher Schutzrechte

Schutz besteht auch bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie z.B. Marken-, Domain-, Lizenz und Urheberrechten oder bei Verstößen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlauterer Werbung.

Das gilt natürlich nicht für vorsätzliches Handeln. Aber auch bei wissentlicher Pflichtverletzung springt die Versicherung zunächst ein. Nur, wenn der Vorsatz durch ein Gerichtsurteil, o.ä. festgestellt wird, müssen die erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.

Eigenschaden-Versicherung

Normalerweise helfen Haftpflichtversicherungen nur, wenn durch Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritte zu Schaden kommen. Darüber hinaus sichert Sie unser Konzept auch ab, wenn Ihr Unternehmen selbst in folgenden Bereichen von Schäden betroffen ist:

  • Reputationsschäden
  • Verlust der Domainnamensrechte oder der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage
  • Betrug durch Dritte
  • Beschädigung, Zerstörung, Änderung, Blockierung oder den Missbrauch der IT-Systeme, der Programme oder elektronischen Daten durch unbefugte Eingriffe (z.B. Hacker)
  • Datenrechtsverletzungen durch Diebstahl von Datenträgern oder Geräten
Cyber-Betriebsunterbrechnung / Erpressung und Lösegeld

Ihre Onlineplattform ist Ihr Kapital, Ihre Nutzer erwarten eine ständige Verfügbarkeit. Wenn die Internetseiten nicht erreichbar sind, hat das meist finanzielle Nachteile und die Reputation leidet.

Der optionale Baustein „Cyber-BU / Erpressung und Lösegeld“ ersetzt Ihnen den verlorenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Betriebskosten, wenn durch unbefugte Eingriffe von außen (z.B. Hackerangriff oder DoS-Attacke) Ihre Plattform blockiert ist.

Weiterhin werden Kosten zur Schadenabwehr oder –Minderung schon bei der Androhung einer solchen Attacke erstattet. In Absprache mit dem Versicherer werden sogar Lösegeldforderungen gezahlt.

Berechnen Sie hier Ihren Versicherungsbeitrag